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Zentrale Leistungsüberprüfungen in Klasse 10 Nachfolgend finden Sie die Termine für die Prüfungen im Jahr 2012 Termine der schriftliche Prüfungen
Bekanntgabe der Noten und Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
Freiwillige mündliche Prüfungen können nur im Fall einer Abweichung von genau zwei Notenstufen zwischen Vornote und Prüfungsnote abgelegt werden. Bei größeren Abweichungen ist eine mündliche Prüfung verpflichtend. Mündliche Prüfungen
Die genauen Termine der mündlichen Prüfungen werden von der Schule festgelegt.
Die Aufgaben in den einzelnen Prüfungsfächern bestehen aus zwei Teilen. Im ersten Teil sollen die Schüler zeigen, dass sie über fachliches Grundwissen verfügen und wichtige Fachmethoden einsetzen können. Dieser Teil der Aufgaben wird ähnlich wie bei den Lernstandserhebungen aussehen. Im zweiten, umfangreicheren Teil werden Aufgaben gestellt, die aus dem Unterricht der Jahrgangsstufen 9 und 10 erwachsen. Die Aufgabenstellungen in diesem Teil knüpfen an die Praxis der Klassenarbeiten in dem jeweiligen Fach an. Zur Vorbereitung wird es für die Schüler in der Klasse 10 voraussichtlich die Möglichkeit geben eine der Klassenarbeiten in der Jahrgangsstufe 10 unter den Bedingungen der zentralen Leistungsüberprüfung (z.B. Aufgabenformate, Bewertungskriterien, Bearbeitungsdauer) zu schreiben. Die Leistungen der Schülerin bzw. der Schülers in der Jahrgangsstufe 10 werden in den Prüfungsfächern bis zur Prüfung in einer Vornote bewertet, die auf den erbrachten Leistungen seit Beginn der Jahrgangsstufe 10 beruht. Diese und die Note in der zentralen Leistungsüberprüfung werden gleich gewichtet (Verhältnis 1:1). Stimmen die Vornote in dem Prüfungsfach und die Note der
zentralen Leistungsüberprüfung überein, ist sie auch die
Abschlussnote. Unterscheiden sie sich um eine Note, entscheidet die Zeugniskonferenz über
die Abschlussnote. Zur weiteren Information über die zentralen Leistungsüberprüfungen wurde eine Internetseite eingerichtet: Zentrale Leistungsüberprüfungen in Klasse 10
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| Letzte Änderung: 16.09.2011 |
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